AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kassensysteme Horst Jorra
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Kassensysteme Horst Jorra, Kleinried 29, 94239 Zachenberg, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
5. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Ausführung des Auftrags zustande.
3. Technische Änderungen sowie Änderungen von Hard- und Software bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen.
3. Leistungsumfang
1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
2. Zum Leistungsumfang können insbesondere die Lieferung von Kassensystemen, Computern, Druckern, Zubehör und sonstiger Hardware sowie die Bereitstellung, Einrichtung oder Installation von Kassensoftware, Schnittstellen und Fiskalisierungslösungen gehören.
3. Schulungen, Programmierungen, Datenübernahmen, Vor-Ort-Installationen, Netzwerkarbeiten, Schnittstellenanbindungen und sonstige Dienstleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Leistungen von Drittanbietern können zusätzlichen Lizenz-, Nutzungs- oder Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters unterliegen.
4. Kassensoftware, TSE und Fiskalisierung
1. Soweit Kassensoftware, technische Sicherheitseinrichtungen (TSE), Fiskalisierungs- oder Archivierungslösungen Bestandteil des Auftrags sind, richtet sich deren Funktionsumfang nach der jeweils vereinbarten Lösung.
2. Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei der technischen Einrichtung der vereinbarten Komponenten. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen betrieblichen Einsatz des Kassensystems sowie die Einhaltung der für den Betrieb des Kunden geltenden steuerlichen und gesetzlichen Vorschriften verbleibt beim Kunden, soweit diese Verantwortung gesetzlich nicht dem Auftragnehmer zugewiesen ist.
3. Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen können Anpassungen an Hard- oder Software erforderlich machen. Soweit solche Anpassungen nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht Bestandteil einer bestehenden Wartungs-, Update- oder Servicevereinbarung sind, können sie gesondert berechnet werden.
4. Der Kunde ist für die rechtzeitige Bereitstellung aller für Einrichtung, Registrierung, Fiskalisierung und Betrieb erforderlichen Informationen verantwortlich.
5. Software und Nutzungsrechte
1. An Software erhält der Kunde ausschließlich die im jeweiligen Vertrag oder in den Lizenzbedingungen des Herstellers vorgesehenen Nutzungsrechte.
2. Soweit Software von Drittanbietern eingesetzt wird, gelten ergänzend deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
3. Updates, Upgrades, neue Programmversionen oder Erweiterungen sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Für Änderungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter an Software, Datenbanken, Betriebssystemen oder Konfigurationen übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für daraus entstehende Funktionsstörungen, soweit diese Änderungen für die Störung ursächlich sind.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat die für Installation und Betrieb erforderlichen technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu können insbesondere Stromversorgung, Internetzugang, Netzwerk, Zugangsdaten sowie geeignete Stell- und Arbeitsflächen gehören.
2. Der Kunde hat vor Arbeiten an vorhandenen Systemen eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung vorzunehmen, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.
3. Zugangsdaten, Zertifikate und sonstige sicherheitsrelevante Informationen sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren.
4. Verzögerungen und Mehraufwendungen, die aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden entstehen, können dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Es gelten die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
3. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig.
4.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen, sofern dies im Angebot oder bei Vertragsschluss vereinbart wird.
8. Lieferung und Termine
1. Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch Umstände entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestellung beim Lieferanten.
3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
9. Installation und Abnahme
1. Ist eine Installation oder Einrichtung vereinbart, hat der Kunde dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang zu den betreffenden Räumen, Geräten und Systemen zu ermöglichen.
2. Soweit eine förmliche Abnahme vereinbart oder aufgrund der Art der Leistung erforderlich ist, hat der Kunde die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen.
3.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
10. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
11. Mängelansprüche
1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
3. Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Mängelrechte zu.
5. Für Schäden oder Störungen, die durch unsachgemäße Bedienung, Veränderungen durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete Fremdsoftware, Schadsoftware, Störungen des Internets oder Netzwerks oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegende Umstände verursacht wurden, bestehen keine Mängelansprüche, soweit diese Umstände für den jeweiligen Mangel ursächlich sind.
12. Wartung, Support und Fernwartung
1. Wartungs-, Support- und Fernwartungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Leistungen außerhalb eines vereinbarten Wartungs- oder Supportvertrags können nach dem jeweils vereinbarten beziehungsweise gültigen Aufwand berechnet werden.
3. Für Fernwartungsarbeiten hat der Kunde die erforderlichen technischen Voraussetzungen und Zugriffsberechtigungen bereitzustellen.
13. Datensicherung
1. Der Kunde ist grundsätzlich für die regelmäßige Sicherung seiner betrieblichen Daten verantwortlich, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
2. Vor Installationen, Reparaturen, Updates oder sonstigen Arbeiten an bestehenden Systemen hat der Kunde eine aktuelle Datensicherung vorzuhalten.
3. Soweit der Auftragnehmer ausdrücklich mit einer Datensicherung beauftragt wird, richtet sich deren Umfang nach der jeweiligen Vereinbarung.
14. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Die gesetzlichen Vorschriften über die Produkthaftung sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
5. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe desjenigen Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, soweit der Auftragnehmer nicht selbst die Datensicherung vertraglich übernommen hat.
15. Fremdprodukte und Drittanbieter
1. Bei Produkten, Software, Cloud-Diensten, Zahlungsdiensten, Fiskalisierungsdiensten und Schnittstellen von Drittanbietern können ergänzend deren Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen gelten.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit von Diensten Dritter, soweit deren Ausfall nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
3. Änderungen, Einstellungen oder Preisänderungen von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Daraus entstehende zusätzliche Leistungen des Auftragnehmers können gesondert vereinbart und berechnet werden.
16. Miete und Leasing
1. Bei Miet- oder Leasingangeboten gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Mietvertrags beziehungsweise des finanzierenden Leasingunternehmens.
2. Soweit ein Leasingvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und einem Leasingunternehmen zustande kommt, ist der Auftragnehmer nicht Vertragspartner des Finanzierungsvertrags.
3. Eigentumsverhältnisse richten sich nach dem jeweiligen Miet- oder Leasingvertrag.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Störungen von Kommunikationsnetzen oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Lieferengpässe, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Zwingende gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzlich zwingende Gegenrechte des Kunden bleiben unberührt.
19. Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen angemessen vertraulich.
2. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
3. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Fernwartung, Support oder sonstigen Dienstleistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird – soweit gesetzlich erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
20. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
3. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Kassensysteme Horst Jorra
Kleinried 29
94239 Zachenberg
Stand: September 2026
Diese Fassung orientiert sich in ihrer Grundstruktur an den aktuellen Hinweisen und dem B2B-Muster der IHK München. Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Muster auf den konkreten Einzelfall angepasst und vor Verwendung rechtlich geprüft werden sollten. (IHK München)
Für Ihre Webseite besonders wichtig: Wenn Sie wirklich ausschließlich an Gewerbekunden verkaufen, sollte das nicht nur in den AGB stehen. Die IHK München empfiehlt bei einer ausschließlich an Gewerbetreibende gerichteten Website bzw. einem B2B-Shop einen ausdrücklichen, gut sichtbaren Hinweis und bei einem Shop zusätzlich eine Bestätigung der Unternehmereigenschaft. (IHK München)
Ich würde bei Ihnen beispielsweise deutlich schreiben: „Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Gewerbetreibende. Kein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.“